Als Personenbezogen werden Daten angesehen, wenn sie sachliche oder Persönliche Eigenschaften einer Natürlichen Person bezeichnen, z. B. IP-Adresse, Telefonnummer oder eine Personalnummer. Diese Daten müssen entsprechend Geschützt gespeichert werden.
Das \ac{BDSG} arbeitet nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“, daher ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung verboten solange keine Erlaubnis eingeholt wurde oder durch ein Gesetz erlaubt ist.
Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben.
\subsection{Verbraucherrechte}
Das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung:
Das Auskunftsrecht\cite{BDSG§34} beschreibt, das das Betroffene über die Verarbeitung der Daten informiert werden müssen und gibt ihnen das Recht bei den Institutionen Anfragen zu den Gespeicherten Daten zu stellen.
Das Recht auf Löschung(Recht auf Vergessen werden)\cite{BDSG§35}, verpflichtet die Institution alle angegebenen Daten auf Anfrage zu Löschen, wenn unter anderem
\begin{itemize}
\item die Daten nicht mehr notwendig sind,
\item die Einwilligung für die Datenverarbeitung widerruft oder keine Rechtsgrundlage mehr besteht oder
\item Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es keine vorrangig berechtigte Gründe gibt.