In der heutigen Zeit macht gefühlt jedes dritte IT-Unternehmen Cloud-Produkte die mit "`\acl{KI}"' aufgewertet werden, jedoch achtet kaum einer auf die Rechtlichen Voraussetzungen.
Die dazu benötigte Menge an Rohdaten gehen dabei Erfahrungsgemäß von wenigen 10 Giga\-byte(\acs{NLP}) auf bis zu mehreren Tera\-byte(Bild- oder Spracherkennung).
Ein weiteres Datenschutzrechtliches Minenfeld, welches sich immer größerer Beliebtheit erfreut, ist das verarbeiten von Daten auf Servern fremder Anbieter.
Beispielsweise senden viele Elektroautos Daten an den Hersteller zu Telemetriezwecken\cite[S.~172]{170|ct092016} oder die standardmäßige Datensammlung von Windows 10, dort ist es zudem extrem Fraglich ob dieses Betriebssystem überhaupt in Bereichen wo Persönliche Daten verarbeitet werden, eingesetzt werden darf.
Die \nameref{DSGVO} und das \nameref{BDSG} setzen dort rechtliche Grenzen, die jedoch eher Abstrakt gehalten wurden.
Obwohl die Übergangsfrist im März endet, haben viele Unternehmen noch keine Konsequenzen daraus gezogen.