Zusätzlich stellt die \ac{DSGVO} durch das Marktortsprinzip sicher, dass Unternehmen wie Google sich hier in Europa genauso an den Datenschutz halten müssen wie andere Firmen, weil nicht der Ort des Anbieters gilt, sondern der Ort wo Anbieter(Google, Facebook, etc.) und Nachfrager aufeinandertreffen.
Zudem werden die Anforderungen an für die Einwilligung heruntergesetzt.
Für nicht Personenbezogene Daten ist selbst eine stillschweigende Zustimmung erlaubt, dies ist aber zu Dokumentieren.
Die Einwilligung für Personenbezogene Daten ist trotz dessen schriftlich zu erteilen.
Die \ac{DSGVO} definiert zudem Europaweit die Bedingungen für \acl{DSB}(\acl{DPO}), z. B. müssen \ac{DSB} in jedem Fall eingestellt werden, wenn es sich um eine Öffentliche Stelle oder Behörde handelt, wenn die Verarbeitung von Daten eine umfangreiche oder systematische Überwachung erforderlich machen, oder umfangreich Personenbezogene Daten verarbeitet werden.