% !TEX root = main.tex % !TeX encoding = UTF-8 % !TeX spellcheck = de_DE \section{Bundesdatenschutzgesetz}\label{BDSG} Das \ac{BDSG} regelt die Erhebung, Verarbeitung und die Nutzung von Personenbezogenen Daten. Als Personenbezogen werden Daten angesehen, wenn sie sachliche oder Persönliche Eigenschaften einer Natürlichen Person bezeichnen, z. B. IP-Adresse, Telefonnummer oder eine Personalnummer. Diese Daten müssen entsprechend Geschützt gespeichert werden. Das \ac{BDSG} arbeitet nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“, daher ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung verboten solange keine Erlaubnis eingeholt wurde oder durch ein Gesetz erlaubt ist. Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben. das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung: \begin{enumerate} \item Auskunftsrecht \item Korrekturrecht \item Sperrungsrecht \item Löschungsrecht \end{enumerate} Die bereits gängige Praxis Alltagsgegenstände mit Computern auszustatten stellt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar. Beispielsweise werden bereits heute in vielen Elektrofahrzeugen Daten an den Hersteller gesendet\cite[S.~172]{170|ct092016}. Der Verbraucher kann oft selber nicht feststellen welche Daten seine Geräte speichern oder wie er dies Unterbinden kann. Abhilfe schafft nur die 2018 anzuwendende \nameref{DSGVO}.