29 Zeilen
2.3 KiB
TeX
29 Zeilen
2.3 KiB
TeX
% !TEX root = main.tex
|
|
% !TeX encoding = UTF-8
|
|
% !TeX spellcheck = de_DE
|
|
\section{Bundesdatenschutzgesetz}\label{BDSG}
|
|
Das \ac{BDSG} regelt die Erhebung, Verarbeitung und die Nutzung von Personenbezogenen Daten.
|
|
Das \ac{BDSG} ist die nationale Umsetzung der ab 2018 anzuwendende \nameref{DSGVO}.
|
|
Als Personenbezogen werden Daten angesehen, wenn sie sachliche oder Persönliche Eigenschaften einer Natürlichen Person bezeichnen, z. B. IP-Adresse, Telefonnummer oder eine Personalnummer. Diese Daten müssen entsprechend Geschützt gespeichert werden.
|
|
Das \ac{BDSG} arbeitet nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“, daher ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung verboten solange keine Erlaubnis eingeholt wurde oder durch ein Gesetz erlaubt ist.
|
|
Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben.
|
|
|
|
\subsection{Verbraucherrechte}
|
|
Das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung:
|
|
\begin{enumerate}
|
|
\item Auskunftsrecht
|
|
\item Korrekturrecht
|
|
\item Löschungsrecht
|
|
\end{enumerate}
|
|
Das Auskunftsrecht\cite{BDSG§34} beschreibt, das das Betroffene über die Verarbeitung der Daten informiert werden müssen und gibt ihnen das Recht bei den Institutionen Anfragen zu den Gespeicherten Daten zu stellen.
|
|
Das Recht auf Löschung(Recht auf Vergessen werden)\cite{BDSG§35}, verpflichtet die Institution alle angegebenen Daten auf Anfrage zu Löschen, wenn unter anderem
|
|
\begin{itemize}
|
|
\item die Daten nicht mehr notwendig sind,
|
|
\item die Einwilligung für die Datenverarbeitung widerruft oder keine Rechtsgrundlage mehr besteht oder
|
|
\item Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es keine vorrangig berechtigte Gründe gibt.
|
|
\end{itemize}
|
|
\subsection{}
|
|
Die bereits gängige Praxis Alltagsgegenstände mit Computern auszustatten stellt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, da es bei vielen Geräten keine einfache Möglichkeit das senden von Daten zu unterbinden.
|
|
Beispielsweise werden bereits heute in vielen Elektrofahrzeugen Daten an den Hersteller gesendet\cite[S.~172]{170|ct092016}.
|
|
Der Verbraucher kann oft selber nicht feststellen welche Daten seine Geräte speichern oder wie er dies Unterbinden kann.
|