erweiterung und bessere unterteilung
Dieser Commit ist enthalten in:
Ursprung
019f394a5c
Commit
adb5c66859
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@ -0,0 +1,11 @@
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*.aux
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*.bbl
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*.blg
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@ -3,18 +3,26 @@
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% !TeX spellcheck = de_DE
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\section{Bundesdatenschutzgesetz}\label{BDSG}
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Das \ac{BDSG} regelt die Erhebung, Verarbeitung und die Nutzung von Personenbezogenen Daten.
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Das \ac{BDSG} ist die nationale Umsetzung der ab 2018 anzuwendende \nameref{DSGVO}.
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Als Personenbezogen werden Daten angesehen, wenn sie sachliche oder Persönliche Eigenschaften einer Natürlichen Person bezeichnen, z. B. IP-Adresse, Telefonnummer oder eine Personalnummer. Diese Daten müssen entsprechend Geschützt gespeichert werden.
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Das \ac{BDSG} arbeitet nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“, daher ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung verboten solange keine Erlaubnis eingeholt wurde oder durch ein Gesetz erlaubt ist.
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Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben. das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung:
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Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben.
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\subsection{Verbraucherrechte}
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Das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung:
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\begin{enumerate}
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\item Auskunftsrecht
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\item Korrekturrecht
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\item Sperrungsrecht
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\item Löschungsrecht
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\end{enumerate}
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Die bereits gängige Praxis Alltagsgegenstände mit Computern auszustatten stellt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar.
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Das Auskunftsrecht\cite{BDSG§34} beschreibt, das das Betroffene über die Verarbeitung der Daten informiert werden müssen und gibt ihnen das Recht bei den Institutionen Anfragen zu den Gespeicherten Daten zu stellen.
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Das Recht auf Löschung(Recht auf Vergessen werden)\cite{BDSG§35}, verpflichtet die Institution alle angegebenen Daten auf Anfrage zu Löschen, wenn unter anderem
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\begin{itemize}
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\item die Daten nicht mehr notwendig sind,
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\item die Einwilligung für die Datenverarbeitung widerruft oder keine Rechtsgrundlage mehr besteht oder
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\item Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt und es keine vorrangig berechtigte Gründe gibt.
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\end{itemize}
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\subsection{}
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Die bereits gängige Praxis Alltagsgegenstände mit Computern auszustatten stellt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, da es bei vielen Geräten keine einfache Möglichkeit das senden von Daten zu unterbinden.
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Beispielsweise werden bereits heute in vielen Elektrofahrzeugen Daten an den Hersteller gesendet\cite[S.~172]{170|ct092016}.
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Der Verbraucher kann oft selber nicht feststellen welche Daten seine Geräte speichern oder wie er dies Unterbinden kann.
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Abhilfe schafft nur die 2018 anzuwendende \nameref{DSGVO}.
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@ -13,11 +13,12 @@ Die \ac{DSGVO} definiert einige Vorschriften was das Erheben, Verarbeiten und Sp
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\item Speicherbegrenzung, die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden wie Nötig
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\item Integrität und Vertraulichkeit, die Daten müssen durch Technische Maßnahmen geschützt werden
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\end{enumerate}
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Zusätzlich stellt die \ac{DSGVO} durch das Marktortprinzip sicher, dass Unternehmen wie Google sich hier in Europa genauso an den Datenschutz halten müssen wie andere Firmen, weil nicht der Ort des Anbieters gilt, sondern der Ort wo Anbieter(Google, Facebook, etc.) und Nachfrager aufeinandertreffen.
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Zusätzlich stellt die \ac{DSGVO} durch das Marktortsprinzip sicher, dass Unternehmen wie Google sich hier in Europa genauso an den Datenschutz halten müssen wie andere Firmen, weil nicht der Ort des Anbieters gilt, sondern der Ort wo Anbieter(Google, Facebook, etc.) und Nachfrager aufeinandertreffen.
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Zudem werden die Anforderungen an für die Einwilligung heruntergesetzt.
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Für nicht Personenbezogene Daten ist selbst eine stillschweigende Zustimmung erlaubt, dies ist aber zu Dokumentieren.
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Die Einwilligung für Personenbezogene Daten ist trotz dessen schriftlich zu erteilen.
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Die \ac{DSGVO} definiert zudem Europaweit die Bedingungen für \acl{DSB}(\acl{DPO}), z. B. müssen \ac{DSB} in jedem Fall eingestellt werden, wenn es sich um eine Öffentliche Stelle oder Behörde handelt, wenn die Verarbeitung von Daten eine umfangreiche oder systematische Überwachung erforderlich machen, oder umfangreich Personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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Zudem ist er frühzeitig in die Verarbeitung von Personenbezogenen Daten Fragen eingebunden.
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Zur Erleichterung hat die \ac{DSGVO} einige Dinge erlaubt mit denen betroffene Institutionen keine unnötigen Ausgaben tätigen müssen.
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Beispielsweise darf ein \ac{DSB} für das Gesamte Unternehmen zuständig sein, anstatt für jede noch so kleine Außenstelle einen eigenen einzustellen.
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Voraussetzung ist, das der \ac{DSB} von allen Niederlassungen gut erreichbar ist. Für die Sicherheit der Personenbezogenen Daten Zuständig ist der \ac{DSB}, er wird frühzeitig in alle mit der Verarbeitung von Personenbezogenen Daten Fragen eingebunden.
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Voraussetzung ist, das der \ac{DSB} von allen Niederlassungen gut erreichbar ist.
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BIN
main.pdf
BIN
main.pdf
Binäre Datei nicht angezeigt.
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main.tex
2
main.tex
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@ -20,7 +20,7 @@
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\orgdescriptionlabel{#1}
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}
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\hypersetup{pdfauthor={Sebastian Tobie},pdftitle={Datenschutz mit der Industrie 4.0},hidelinks,linktoc=page}
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\usepackage[a4paper,left=2.5cm,right=2.5cm,top=2.5cm,bottom=2.5cm,head=21pt]{geometry}
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\usepackage[a4paper,left=2.5cm,margin=2.5cm, xetex]{geometry}
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\setlength{\footheight}{21pt}
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\RequirePackage[
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backend=biber,
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50
quellen.bib
50
quellen.bib
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@ -1,18 +1,32 @@
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% Encoding: UTF-8
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@Article{170|ct092016,
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author = {Dieter Spaar},
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title = {Daten auf Rädern},
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subtitle = {Was moderne Autos speichern und wie man an die Informationen herankommt},
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}
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@Comment{jabref-meta: databaseType:bibtex;}
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% Encoding: UTF-8
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@Article{170|ct092016,
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author = {Dieter Spaar},
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title = {Daten auf Rädern},
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journal = {c't},
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year = {2016},
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volume = {09},
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pages = {170--172},
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issn = {0724-8679},
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date = {2016-04-15},
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issue = {09/2016},
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language = {German},
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subtitle = {Was moderne Autos speichern und wie man an die Informationen herankommt},
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}
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@Misc{BDSG§35,
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author = {Bundesrepublik Deutschland},
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title = {Recht auf Löschung},
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year = {2017},
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note = {Bundesdatenschutzgesetz §35},
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}
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@Misc{BDSG§34,
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author = {Bundesrepublik Deutschland},
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title = {Auskunftsrecht der betroffenen Person},
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year = {2017},
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note = {Bundesdatenschutzgesetz §34},
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}
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@Comment{jabref-meta: databaseType:bibtex;}
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In neuem Issue referenzieren