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\section{Bundesdatenschutzgesetz}\label{BDSG}
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Das \ac{BDSG} regelt die Erhebung, Verarbeitung und die Nutzung von Personenbezogenen Daten.
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Als Personenbezogen werden Daten angesehen, wenn sie sachliche oder Persönliche Eigenschaften einer Natürlichen Person bezeichnen, z. B. IP-Adresse, Telefonnummer oder eine Personalnummer. Diese Daten müssen entsprechend Geschützt gespeichert werden.
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Das \ac{BDSG} arbeitet nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“, daher ist die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung verboten solange keine Erlaubnis eingeholt wurde oder durch ein Gesetz erlaubt ist.
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Einen Zusätzlichen Schutz haben Daten über die Ethnische Herkunft, politische Meinung, Religiöse oder Philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und das Sexualleben. das \ac{BDSG} gibt Betroffenen grundsätzlich 4 Rechte zur Verfügung:
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\begin{enumerate}
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\item Auskunftsrecht
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\item Korrekturrecht
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\item Sperrungsrecht
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\item Löschungsrecht
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\end{enumerate}
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Die bereits gängige Praxis Alltagsgegenstände mit Computern auszustatten stellt einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar.
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Beispielsweise werden bereits heute in vielen Elektrofahrzeugen Daten an den Hersteller gesendet\cite[S.~172]{170|ct092016}.
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Der Verbraucher kann oft selber nicht feststellen welche Daten seine Geräte speichern oder wie er dies Unterbinden kann.
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Abhilfe schafft nur die 2018 anzuwendende \nameref{DSGVO}. |